Keine Sicht in den Seegefelder Weg

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, an der Ecke Seegefelder Weg/Hamburger Str. von der Straßenecke bis zum Lichtmast Nr. 107 ein absolutes Halteverbot -auch auf dem Seitenstreifen- anzuordnen.
Begründung:

Insbesondere der Seitenstreifen zwischen der Straßenecke und dem Lichtmast Nr. 107 wird regelmäßig mit Pkws beparkt. Aus der Hamburger Str. kommende Fahrzeugführer haben dadurch keinerlei Sicht nach rechts in den Seegefelder Weg und müssen sehr weit in die Straße einfahren, um sich einen Überblick vor dem Einbiegen stadteinwärts zu schaffen. Hierdurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen.
Herr Frau
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