Widmung eines öffentlichen Parkplatzes an der Sakrower Landstraße

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die freie Parkfläche Sakrower Landstraße gegenüber der Hausnummer 20 durch Aufstellen geeigneter Zeichen so zu regeln, dass an Werktagen von 9 bis 18 Uhr und an Samstagen von 9 bis 13 Uhr das Parken nur mit Benutzung einer Parkscheibe für 2 Stunden erlaubt ist.
Begründung:

Neben der oben genannten Fläche parken überwiegend Dauerparker auf Querparklätzen. Die Anzahl der Parkplätze reicht nicht aus, um den Parkraumbedarf für die Einkaufs-, Friedhofs- und Praxisbesucher zu sichern. Ferner ist das Querparken nur für Fahrzeuge, die die Sakrower Landstraße in nördlicher Richtung befahren gefahrlos und ohne Behinderung des fließenden Verkehrs möglich.

Um die Möglichkeit des gefahrlosen Parkens zu fördern und damit auch die Wirtschaftlichkeit der angrenzenden Gewerbetreibenden, die überwiegend auf Publikumsverkehr angewiesen sind, zu gewährleisten, ist eine Einschränkung der Parkfläche auf ein zeitlich beschränktes jedoch nicht kostenpflichtiges Parken erforderlich. Nach Aussage der den angrenzenden Friedhof betreibenden evangelischen Kirchengemeinde steht aus ihrer Sicht einer solchen Maßnahme nichts im Wege.
Herr Frau
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