Sonder- und Wegerechte für Tierambulanzen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass Tierambulanzen in Berlin Sonder- und Wegerechte im Sinne der §§ 35, 38 StVO gewährt werden.
Begründung:

Für eine schnelle und fachkundige Erstversorgung von verletzten und kranken Tieren sind Tierambulanzen unabdingbar. Nach den medizinischen Sofortmaßnahmen bringen diese, wenn es erforderlich ist, das Tier zum Tierarzt oder in eine Tierklinik. Die ehrenamtlich geführten Krankenwagen für Tiere benötigen dabei nicht nur eine finanzielle Förderung: um gerade im dichten Berufsverkehr eine schnelle tierärztliche Versorgung zu gewährleisten, benötigen Tierambulanzen auch Sonder- und Wegerechte im Sinne der §§ 35, 38 StVO. Denn die Erfahrung lehrt, dass Besitzern von verletzten oder in Lebensgefahr schwebenden Tieren aufgrund der erhöhten Aufregung und Sorge um das verletzte Tier Fehlreaktionen im Straßenverkehr unterlaufen können.
Herr Frau
Einwilligungserklärung
Datenschutzerklärung
Hiermit berechtige ich die CDU Berlin zur Nutzung der Daten im Sinn der nachfolgenden Datenschutzerklärung.*