Reinigung in Jugendfreizeiteinrichtungen verbessern

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt,
1.) den Einrichtungsleitern der Jugendfreizeiteinrichtungen eine genaue Aufstellung über die vertraglich vereinbarte Reinigungsleistung (inklusive der benutzten Reinigungs-mittel) zur Verfügung zu stellen.
2.) die erbrachten Leistungen von den Einrichtungsleitern abzeichnen zu lassen und erst zu bezahlen, wenn diese ordnungsgemäß erfolgt sind.
3.) bei der nächsten Ausschreibung die individuellen Gegebenheiten in den einzelnen Jugendfreizeiteinrichtungen zu berücksichtigen und diese in die Ausschreibung, be-ziehungsweise den Vertrag mit aufzunehmen. Hierfür sind Hinweise der Einrichtungs-leiter zu erfragen.
Begründung:

Immer wieder gibt es Klagen über mangelhafte Reinigungsleistungen in den Jugendfreizeiteinrichtungen. Damit die Einrichtungen diese Mängel korrekt melden können, müssen diese die vertraglich vereinbarten Reinigungsleistungen kennen. Da sich die Jugendfreizeiteinrichtungen des Bezirks nicht nur in ihrer Größe erheblich unterscheiden, muss die Reinigungsleistung für jeden Einzelfall gesondert ermittelt werden. Ein globaler Reinigungsvertrag, der die individuellen Gegebenheiten außer Acht lässt, ist unzureichend. Eine ordentliche Reinigung entspricht den Grundsätzen eines gesunden Bezirks und seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern und Jugendlichen, die die Einrichtung besuchen.
Herr Frau
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