Anmietung der Wendefläche am Fährweg

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Vertragsentwurf für die Verhandlungen zur Anmietung der Wendefläche zwischen den Schranken am Fährweg wie folgt abzuändern:

1. Das Bezirksamt Spandau entfernt die im Bereich der Wendefläche ausgelegten Bordsteine. 2. Das Bezirksamt Spandau entfernt die nachträglich aufgestellte Schranke, die das Befahren der Wendefläche verhindert. 3. Die Mieter der Wendefläche sind für deren Sauberhaltung und das Beschneiden der anliegenden Hecken zuständig. 4. Das Bezirksamt Spandau verlangt von den Mietern nicht die Asphaltierung der Wen-defläche.
Begründung:

Die anliegenden Grundstücke benötigen eine Zufahrt, die zum Beispiel eine Entleerung der Gruben ermöglicht. Aber auch Müllabfuhr und Rettungswagen sind auf die Zufahrt zu den Grundstücken angewiesen.
Herr Frau
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