Einführung von Dokumentenprüfgeräten in den Bürgerämtern
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob zur Erkennung gefälschter Personaldokumente elektronische Dokumentenprüfgeräte angeschafft und in den Bürgerämtern zum Einsatz gebracht werden können. Zur Prüfung sollte auch eine Kosten-Nutzen-Analyse gehören. Eine Unterstützung der Finanzierung der Anschaffung und der laufenden Softwarekosten durch den Senat von Berlin ist in geeigneter Weise anzuregen und anzustreben.
Begründung: Durch den Einsatz von elektronischen Dokumentenprüfgeräten kann die Echtheit von nationalen und internationalen Personaldokumenten schnell und sicher durch die Mitarbeiter im Bezirksamt erkannt werden. Mit dem Einsatz dieser Geräte können Leistungsbetrug, Kontoeröffnungsbetrug und andere Straftaten erschwert, beziehungsweise verhindert werden. Die Kosten für die Anschaffung und die Aktualisierung der Software amortisieren sich durch den durch Missbrauch von gefälschten Personaldokumenten entstehenden Schaden für das Allgemeinwohl.
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