Alkoholausschank durch jugendliche Testkäufer kontrollieren!

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass jugendliche Testkäufer eingesetzt werden, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in der Spandauer Wirtschaft zu kontrollieren.
Begründung:
Dass Alkoholkonsum ein riskantes Vergnügen ist, wird von vielen Jugendlichen gern überse-hen – sie schätzen die gesundheitlichen Gefahren des Alkoholkonsums völlig falsch ein. Organisch gesehen sind Jugendliche anfälliger für gesundheitliche Schäden als Erwachsene. Die Reifung des Gehirns – das Organ, das durch Alkohol am stärksten gefährdet wird – dauert etwa bis zum 17. Lebensjahr.
Nicht umsonst gibt es das Jugendschutzgesetz, welches unter anderem den Alkoholaus-schank an Jugendliche regelt. Doch trotz aller Bemühungen seitens der Behörden sind immer wieder Verstöße zu bemerken.

Jugendliche Testkäufer könnten das Bezirksamt dabei unterstützen, die „schwarzen Schafe“ herauszufinden. In anderen Bezirken, beispielsweise in Tempelhof-Schöneberg, hat das Ordnungsamt hiermit gute Erfahrungen gemacht. In Kiel werden beispielsweise minderjährige Auszubildende der Stadt mit Einverständnis der Eltern als Testkäufer eingesetzt. Die jugendlichen Testkäufer werden entsprechend vorbereitet und während sowie nach dem Kauf betreut. Auch in anderen Bundesländern wie beispielsweise Niedersachsen gibt es entsprechende Verwaltungsregelungen.
Herr Frau
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